Fachgebiete

Die Aufgabe eines Sachverständigen

Die Wirtschaft würde ohne Sachverständige nicht funktionieren.
Unser Rechtsystem wäre ohne Sachverständige nicht leistungsfähig.
Ohne Sachverständige blieben viele Rechtsstreitigkeiten unaufklärbar und unlösbar. Der Rechtsfriede wäre empfindlich gestört.
Der öffentlich bestellte Sachverständige ist nicht nur während der eigentlichen Gutachtertätigkeit, sondern während der gesamten Zeit seiner Bestellung zu Objektivität, Verschwiegenheit und Neutralität verpflichtet.


Wann wird ein öffentlich bestellter Sachverständiger benötigt?

Bei Streitigkeiten über Vergütungsansprüche, Gewährleistungs- oder Schadensfragen. Bezogen auf die Photovoltaik führen folgende Fälle zu den meisten Streitigkeiten:

  • Minderertrag
  • handwerkliche Mängel
  • Blitzschlag und Überspannungsschäden
  • Brandschäden
  • festgestellte Mängel vor der Abnahme

Leistungen

1. Privatgutachen

Gutachten, die außerhalb von Gerichtsverfahren für private Auftraggeber erstattet werden, bezeichnet man als Privatgutachten. Einen solchen Auftrag zur Erstattung eines Privatgutachtens können z.B. Privatpersonen, juristische Personen, Firmen, Versicherungen, Verwaltungen vergeben. Es gibt keine Begrenzung des potenziellen Auftraggeberkreises.

2. Prävention & Qualitätssicherung

Von der Standortsuche bis zur baubegleitenden Abnahme – die Einschaltung eines öffentlich bestellten Sachverständigen für Photovoltaik verhindert Streitfälle im Vorfeld. Gerade bei großen Freilandanlagen werden von den kreditgebenden Banken je nach Projektgröße mehrere Sachverständige vorgeschrieben.

3. Schiedsgutachten

Schiedsgutachten werden in der Regel gebraucht, wenn beide Parteien eine technische Angelegenheit klären wollen. Schiedsgutachten sind verbindlich. Beide Parteien verpflichten sich auf einen Schiedsgutachter. Das Ergebnis aus dem Schiedsgutachten ist für beide Parteien bindend (z.B. Höhe eines Minderwertes, Aufteilung der Kosten…)

4. Gerichtsgutachten

Der Bauprozess ist in der Regel langwierig und teuer. Dennoch greifen viele in der Regel zu diesem Verfahren, obwohl es statistisch gesehen das längste und teuerste Verfahren für alle Beteiligten ist.
Der öffentlich bestellte Sachverständige wird vom Gericht beauftragt, Fragen zum Beweisbeschluss zu beantworten. Die Kosten werden vom Gericht übernommen und anschließend je nach Ausgang auf die Parteien verteilt.
Die Parteien sind nicht verpflichtet, ihren Streit bei Gericht auszutragen. Die Zivilprozessordnung selbst bietet in §§ 1025 ff. TPO das Mittel einer Schiedsgerichtsvereinbarung an.

5. Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden von Versicherungen beauftragt, wenn ein Schaden an einer Photovoltaikanlage durch äußeres Einwirken wie z.B: Sturm, Hagel, Brand oder Diebstahl entstanden ist. Ein Sachverständiger mit dem Fachgebiet Photovoltaik wird ab bestimmten Schadenssummen immer beauftragt. Ein Versicherungsgutachten gibt der Versicherung die erforderliche Sicherheit, ob es sich um eine berechtigte Schadsersatzforderung handelt. Aus dem Versicherungsgutachten leitet sich dann die zu treffenden Maßnahmen ab.
Bei hohen Schadenssummen arbeiten Sachvertändige auch mit den Behörden wie z.B. mit der Kriminalpolizei zusammen.

6. Mediation

Die Mediation wird in der Regel bei Streitfällen sinnvoll, in denen in kurzer Zeit eine Lösung gefunden werden muss. Ein Mediator kann z.B. ein Richter mit Zusatzausbildung sein.

7. Schlichtung

Eine Schlichtung bieten unter anderem auch Handwerkskammern an.
Das Ergebnis ist nicht rechtsverbindlich. Der Vorschlag des Schlichters kann angenommen werden, oder auch nicht. Eine Schlichtung ist dann sinnvoll, wenn beide Parteien einigungswillig sind, und den Rat/Vorschlag eines Schlichters annehmen. Bei einer Schlichtung können z.B. die Kosten eines Mangels oder die Mangelbeseitigung vorgeschlagen werden.

Kontakt

Dipl. Ing. Tobias Lebherz • Am Neuenhof 57 • 52074 Aachen


    Kooperationen