Fachkundenachweis

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nehme ich für die Handwerkskammern Sachkundeprüfungen für Bewerber ab.

Eine Abstimmung sollte vorab mit der zuständigen Handwerkskammer getroffen werden. Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 8 der Handwerksordnung (HwO) kann erteilt werden, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt und meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten Handwerk sowie im kaufmännischen und allgemeinrechtlichen Bereich nachgewiesen sind. Mit einer erteilten Ausnahmebewilligung erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für ein zulassungspflichtiges Handwerk. Eine erteilte Ausnahmebewilligung berechtigt Sie jedoch nicht zur Führung des Meistertitels und zur Ausbildung im betreffenden Handwerk. Die Meisterprüfung ist bei einer befristeten Ausnahmebewilligung in einem Zeitraum von (in der Regel) höchstens zwei Jahren nachzuholen. Die Befristung richtet sich nach den jeweiligen Umständen. Die Anmeldung zu allen Teilen der Meistervorbereitung und die Zulassung zur Meisterprüfung sind nachzuweisen.


Sachkundenachweis durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen

Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer formlosen Sachkundeprüfung nachweisen.

Der Prüfer oder die Prüferin muss von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt sein.
Die Kosten der Prüfung müssen Sie selbst tragen.

Der Sachkundenachweis wird in der Regel von einem öffentlich bestellten Sachverständigen vorgenommen.

Kontakt

Dipl. Ing. Tobias Lebherz • Am Neuenhof 57 • 52074 Aachen


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